Die Steigerung menschlicher F�higkeiten hat die Menschheit schon seit jeher besch�ftigt. Die heute noch strittige Debatte befasst sich in erster Linie mit dem vielf�ltigen Bereich nicht indizierter �rztlicher Ma�nahmen zur Steigerung der menschlichen Leistungsf�higkeit, Versch�nerung, Verbesserung und Selbststilisierung, einem Bereich, der in der einschl�gigen Literatur umfassend mit Enhancement" bezeichnet wird. Die rechtswissenschaftliche Debatte zur wunscherf�llenden Medizin" oder Wunschmedizin" steht ...
Read More
Die Steigerung menschlicher F�higkeiten hat die Menschheit schon seit jeher besch�ftigt. Die heute noch strittige Debatte befasst sich in erster Linie mit dem vielf�ltigen Bereich nicht indizierter �rztlicher Ma�nahmen zur Steigerung der menschlichen Leistungsf�higkeit, Versch�nerung, Verbesserung und Selbststilisierung, einem Bereich, der in der einschl�gigen Literatur umfassend mit Enhancement" bezeichnet wird. Die rechtswissenschaftliche Debatte zur wunscherf�llenden Medizin" oder Wunschmedizin" steht erst ganz am Anfang. Die Deutsche Gesellschaft f�r Medizinrecht (DGMR) e.V. hat sich dieser Thematik angenommen und Empfehlungen zum rechtlichen Umgang mit dem Enhancement erarbeitet, die sich sowohl an die Organe der �rztlichen Selbstverwaltung und den Gesetzgeber als auch an die Angeh�rigen des �rztlichen Berufsstandes richten. Die Schranken des verfassungsrechtlich gesch�tzten Selbstbestimmungsrechts des Patienten f�r den Bereich der Wunschmedizin sind zu definieren. Zudem m�ssen die Eingriffe der wunscherf�llenden Medizin berufsrechtlich, zivilrechtlich und sozialrechtlich bestimmt und bewertet werden.
Read Less