Vertrags???rzte waren bisher vom Vorwurf der Bestechung und Bestechlichkeit weitgehend verschont; als eigene/r Herr/Frau im eigenen Praxisunternehmen genossen sie den Schutz von Freiberuflichkeit, Unabh???ngigkeit und Grundgesetz. Damit k???nnte es jedenfalls in strafrechtlicher Hinsicht bald vorbei sein, wenn man den Entscheidungen der Instanzgerichte glauben will. Diese gerichtlichen Entscheidungen d???rften f???r viele Vertrags???rzte ???berraschend sein und die strafrechtliche Relevanz der vertrags???rztlichen T?? ...
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Vertrags???rzte waren bisher vom Vorwurf der Bestechung und Bestechlichkeit weitgehend verschont; als eigene/r Herr/Frau im eigenen Praxisunternehmen genossen sie den Schutz von Freiberuflichkeit, Unabh???ngigkeit und Grundgesetz. Damit k???nnte es jedenfalls in strafrechtlicher Hinsicht bald vorbei sein, wenn man den Entscheidungen der Instanzgerichte glauben will. Diese gerichtlichen Entscheidungen d???rften f???r viele Vertrags???rzte ???berraschend sein und die strafrechtliche Relevanz der vertrags???rztlichen T???tigkeit in der Zukunft neu beleben. Als Beauftragte" oder Angestellte" der Krankenkassen werden sich die niedergelassenen und zur vertrags???rztlichen Versorgung zugelassenen ???rzte zuk???nftig in einem v???llig neuen beruflichen und strafrechtlichen Umfeld bewegen. Die Debatte um unerwartete und unerw???nschte Strafbarkeitsrisiken in der vertrags???rztlichen Berufsaus???bung hat die Deutsche Gesellschaft f???r Medizinrecht (DGMR) e.V. aufgegriffen und Empfehlungen erarbeitet, die sich sowohl an die Organe der ???rztlichen Selbstverwaltung und den Gesetzgeber als auch an die Angeh???rigen des ???rztlichen Berufsstandes richten. Die Empfehlungen sollen den Vertrags???rzten in Klinik und Praxis helfen, mit strafrechtlich relevanten Konfliktsituationen besser umzugehen, die sich f???r sie als unerwartet" darstellen. Im ???brigen gibt die DGMR Empfehlungen ab, unerw???nschte" Strafbarkeitsrisiken weitgehend auszuschlie???en.
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