Die Steigerung menschlicher F???higkeiten hat die Menschheit schon seit jeher besch???ftigt. Die heute noch strittige Debatte befasst sich in erster Linie mit dem vielf???ltigen Bereich nicht indizierter ???rztlicher Ma???nahmen zur Steigerung der menschlichen Leistungsf???higkeit, Versch???nerung, Verbesserung und Selbststilisierung, einem Bereich, der in der einschl???gigen Literatur umfassend mit "Enhancement" bezeichnet wird. Die rechtswissenschaftliche Debatte zur "wunscherf???llenden Medizin" oder "Wunschmedizin" ...
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Die Steigerung menschlicher F???higkeiten hat die Menschheit schon seit jeher besch???ftigt. Die heute noch strittige Debatte befasst sich in erster Linie mit dem vielf???ltigen Bereich nicht indizierter ???rztlicher Ma???nahmen zur Steigerung der menschlichen Leistungsf???higkeit, Versch???nerung, Verbesserung und Selbststilisierung, einem Bereich, der in der einschl???gigen Literatur umfassend mit "Enhancement" bezeichnet wird. Die rechtswissenschaftliche Debatte zur "wunscherf???llenden Medizin" oder "Wunschmedizin" steht erst ganz am Anfang. Die Deutsche Gesellschaft f???r Medizinrecht (DGMR) e.V. hat sich dieser Thematik angenommen und Empfehlungen zum rechtlichen Umgang mit dem Enhancement erarbeitet, die sich sowohl an die Organe der ???rztlichen Selbstverwaltung und den Gesetzgeber als auch an die Angeh???rigen des ???rztlichen Berufsstandes richten. Die Schranken des verfassungsrechtlich gesch???tzten Selbstbestimmungsrechts des Patienten f???r den Bereich der Wunschmedizin sind zu definieren. Zudem m???ssen die Eingriffe der wunscherf???llenden Medizin berufsrechtlich, zivilrechtlich und sozialrechtlich bestimmt und bewertet werden.
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