Inwieweit ist der Staat im schulischen Bereich zur R�cksichtnahme auf Glaubensvorstellungen muslimischer Sch�ler, Sch�lerinnen und Eltern verpflichtet? Jeweils am einzelnen Konfliktfall wird in dieser Arbeit er�rtert, ob muslimischen Sch�lern oder Sch�lerinnen ein religi�s motiviertes Verhalten innerhalb der Schule verboten werden darf bzw. ob muslimische Sch�ler und Sch�lerinnen von der Schule trotz entgegenstehender islamischer Glaubensvorschriften zur Teilnahme am Unterricht verpflichtet werden k�nnen ...
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Inwieweit ist der Staat im schulischen Bereich zur R�cksichtnahme auf Glaubensvorstellungen muslimischer Sch�ler, Sch�lerinnen und Eltern verpflichtet? Jeweils am einzelnen Konfliktfall wird in dieser Arbeit er�rtert, ob muslimischen Sch�lern oder Sch�lerinnen ein religi�s motiviertes Verhalten innerhalb der Schule verboten werden darf bzw. ob muslimische Sch�ler und Sch�lerinnen von der Schule trotz entgegenstehender islamischer Glaubensvorschriften zur Teilnahme am Unterricht verpflichtet werden k�nnen. Behandelt werden das Kopftuch und der gesichtsverh�llende Schleier muslimischer Sch�lerinnen sowie die Einf�hrung einer ausnahmslosen Schuluniformpflicht. Weiterhin wird darauf eingegangen, ob muslimischen Sch�lern, Sch�lerinnen und Eltern im Hinblick auf islamische Glaubensvorschriften ein Anspruch auf Befreiung von der Teilnahme an einzelnen Unterrichtsf�chern, wie etwa dem (koedukativen) Sport- und Schwimmunterricht, oder von Klassenfahrten zusteht. Ebenfalls wird eine generelle Befreiung von der allgemeinen Schulpflicht und letztlich eine Beurlaubung muslimischer Sch�ler und Sch�lerinnen f�r die Teilnahme an den islamischen Feiertagen thematisiert.
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