F???r Geistliche in gerichtlichen Verfahren bestehen gesetzliche Ausnahmeregelungen von der allgemeinen Aussagepflicht. Diese aus der Verbindung zwischen Staat und Kirche hervorgegangene Privilegierung wird hinsichtlich Grundlage und Legitimit???t im weltanschaulich neutralen Staat befragt. Wer ist in der modernen katholischen und evangelischen Seelsorgepraxis unter den Begriff Geistliche zu subsumieren? K???nnen sich nur solche der christlichen Kirchen und ???ffentlich-rechtlich korporierten Religionsgemeinschaften auf ...
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F???r Geistliche in gerichtlichen Verfahren bestehen gesetzliche Ausnahmeregelungen von der allgemeinen Aussagepflicht. Diese aus der Verbindung zwischen Staat und Kirche hervorgegangene Privilegierung wird hinsichtlich Grundlage und Legitimit???t im weltanschaulich neutralen Staat befragt. Wer ist in der modernen katholischen und evangelischen Seelsorgepraxis unter den Begriff Geistliche zu subsumieren? K???nnen sich nur solche der christlichen Kirchen und ???ffentlich-rechtlich korporierten Religionsgemeinschaften auf Zeugnisverweigerungsrechte berufen? Und wem kommen innerhalb der kirchlichen Organisationsstruktur diese Rechte zu, wenn auch Gehilfen und kirchliche Mitarbeiter erfasst werden? Diese Fragen im Spannungsfeld zwischen normativen Voraussetzungen und kirchlichem Selbstbestimmungsrecht versucht die Untersuchung zu beantworten.
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