Inwieweit ist der Staat im schulischen Bereich zur R???cksichtnahme auf Glaubensvorstellungen muslimischer Sch???ler, Sch???lerinnen und Eltern verpflichtet? Jeweils am einzelnen Konfliktfall wird in dieser Arbeit er???rtert, ob muslimischen Sch???lern oder Sch???lerinnen ein religi???s motiviertes Verhalten innerhalb der Schule verboten werden darf bzw. ob muslimische Sch???ler und Sch???lerinnen von der Schule trotz entgegenstehender islamischer Glaubensvorschriften zur Teilnahme am Unterricht verpflichtet werden k???nnen ...
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Inwieweit ist der Staat im schulischen Bereich zur R???cksichtnahme auf Glaubensvorstellungen muslimischer Sch???ler, Sch???lerinnen und Eltern verpflichtet? Jeweils am einzelnen Konfliktfall wird in dieser Arbeit er???rtert, ob muslimischen Sch???lern oder Sch???lerinnen ein religi???s motiviertes Verhalten innerhalb der Schule verboten werden darf bzw. ob muslimische Sch???ler und Sch???lerinnen von der Schule trotz entgegenstehender islamischer Glaubensvorschriften zur Teilnahme am Unterricht verpflichtet werden k???nnen. Behandelt werden das Kopftuch und der gesichtsverh???llende Schleier muslimischer Sch???lerinnen sowie die Einf???hrung einer ausnahmslosen Schuluniformpflicht. Weiterhin wird darauf eingegangen, ob muslimischen Sch???lern, Sch???lerinnen und Eltern im Hinblick auf islamische Glaubensvorschriften ein Anspruch auf Befreiung von der Teilnahme an einzelnen Unterrichtsf???chern, wie etwa dem (koedukativen) Sport- und Schwimmunterricht, oder von Klassenfahrten zusteht. Ebenfalls wird eine generelle Befreiung von der allgemeinen Schulpflicht und letztlich eine Beurlaubung muslimischer Sch???ler und Sch???lerinnen f???r die Teilnahme an den islamischen Feiertagen thematisiert.
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