Die Bewertung der Leistung der Verleger als Beitrag f�r die kulturelle Entwicklung hat eine lange und wechselvolle Geschichte hinter sich. Das �ber viele Wechselwirkungen verbundene Dreigestirn Autor-Verleger-Leser pr�gte �ber eine lange Zeit fast ausschlie�lich die Entwicklung des Urheberrechts. Anschub f�r die neuerliche Diskussion um ein Leistungsschutzrecht f�r Verleger leistete die Einf�hrung des � 63a UrhG. Sie f�hrte zu massiven Streitigkeiten um die Beteiligung der Verleger an den gesetzlichen ...
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Die Bewertung der Leistung der Verleger als Beitrag f�r die kulturelle Entwicklung hat eine lange und wechselvolle Geschichte hinter sich. Das �ber viele Wechselwirkungen verbundene Dreigestirn Autor-Verleger-Leser pr�gte �ber eine lange Zeit fast ausschlie�lich die Entwicklung des Urheberrechts. Anschub f�r die neuerliche Diskussion um ein Leistungsschutzrecht f�r Verleger leistete die Einf�hrung des � 63a UrhG. Sie f�hrte zu massiven Streitigkeiten um die Beteiligung der Verleger an den gesetzlichen Verg�tungsanspr�chen und r�ckte Probleme bez�glich der Verteilungspl�ne der VG Wort in den Vordergrund, die sich bisher eher durch gegenseitige Akzeptanz und gemeinsame �bung, als durch saubere Rechtstechnik bew�ltigen lie�en. Die vorliegende Arbeit besch�ftigt sich mit der Frage, ob die Verleger im Verh�ltnis zu anderen Leistungsschutzrechtsinhabern �ber ausreichenden Rechtsschutz in Bezug auf ihre erbrachten Leistungen und Investitionen verf�gen. Besonderes Augenmerk wurde dabei auf die Bedeutung der k�rzlichen �nderungen der �� 10, 63a UrhG durch den Zweiten Korb zum Urhebergesetz sowie die Umsetzung der Durchsetzungs-Richtlinie f�r die gesetzlichen Verg�tungsanspr�che und das Verlagsgesch�ft gelegt. Die Arbeit liefert am Beispiel der Verleger und auch dar�ber hinaus Denkans�tze, welche die Weiterentwicklung des deutschen Immaterialg�terrechts hinsichtlich des Schutzes von nicht-sch�pferischen Leistungen vorantreiben.
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