Ein Deutscher Ombudsman: Der Bürgerbeauftragte Von Rheinland-Pfalz Unter Berücksichtigung Von Petitionsinstanzen in Europa Und Nordamerika (1986 edition)
Im Mai 1984 konnte der B�rgerbeauftragte des Landes Rheinland- Pfalz auf eine erfolgreiche zehnj�hrige Amtszeit zur�ckblicken. Mit der Errichtung dieses Amtes hat Rheinland-Pfalz das Petitionswesen in der Bundesrepublik Deutschland um eine au�erordendich inter- essante Variante bereichert. Damit f�gte sich dieses Bundesland in die lange Reihe der westlichen Demokratien ein, die auf diesem We- ge die Kontrollrechte ihrer Parlamente zu st�rken und die Petitions- rechte ihrer B�rger zu intensivieren suchten. Das ...
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Im Mai 1984 konnte der B�rgerbeauftragte des Landes Rheinland- Pfalz auf eine erfolgreiche zehnj�hrige Amtszeit zur�ckblicken. Mit der Errichtung dieses Amtes hat Rheinland-Pfalz das Petitionswesen in der Bundesrepublik Deutschland um eine au�erordendich inter- essante Variante bereichert. Damit f�gte sich dieses Bundesland in die lange Reihe der westlichen Demokratien ein, die auf diesem We- ge die Kontrollrechte ihrer Parlamente zu st�rken und die Petitions- rechte ihrer B�rger zu intensivieren suchten. Das Interesse an der Er- richtung solcher Institutionen setzte in der westlichen Welt zu Be- ginn der sechziger Jahre ein; Vorreiter der Bewegung waren dabei vornehmlich die L�nder, die nicht wie etwa die Bundesrepublik Deutschland �ber ein funktionsf�higes Verwaltungsgerichtssystem verf�gen. Sie griffen damit die erstmals in der schwedischen Ver- fassung von 1809 verankerte Idee des Ombudsmans als Instrument der Verwaltungskontrolle auf. Als Ursachen der heute diagnostizier- baren weltweiten Verbreitung des Amtes lassen sich u. a. anf�hren: -die zunehmende Okkupation aller Sozialbereiche durch den Staat und die damit verbundene Ausweitung der Verwaltungsapparate, ein Sachverhalt, der zur Ausweitung des Konfliktfeldes zwischen B�rgern und Staat gef�hrt hat, - die zunehmende Hilflosigkeit des B�rgers im Dickicht staatlicher Verwaltungsvorschriften, -die sich ausweitende Verrechtlichung aller Bereiche staatlicher T�- tigkeit und staatlichen Verwaltungshandelns, -der Wunsch nach einer, zumindest partiellen, Wiederherstellung des infolge des Funktionswandels des Parlamentarismus teilweise verloren gegangenen parlamentarischen Kontrollrech ts, 5 -der Abbau des Informationsdefizits des Parlaments gegen�ber der Exekutive, -die Absicht, die (ex-post) Partizipationsbereitschaft der B�rger zu f�rdern, ihr Wissen �ber Defizite und Problembereiche staatlichen Handeins in den parlamentarischen Entscheidungsproze� einzu-
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