Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,0, Fachhochschule der Wirtschaft Paderborn, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Finanzamt hat zu sch�tzen, soweit es die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln oder berechnen kann (� 162 Abs. 1 Satz 1 AO). Ziel jeder Sch�tzung ist es, die Be-steuerungsgrundlagen, die die gr��te Wahrscheinlichkeit f�r sich haben, zu ermitteln und bei der Steuerfestsetzung zu ber�cksichtigen. Um die Steuern gleichm��ig festzusetzen und zu erheben, mï¿ ...
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Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,0, Fachhochschule der Wirtschaft Paderborn, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Finanzamt hat zu sch�tzen, soweit es die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln oder berechnen kann (� 162 Abs. 1 Satz 1 AO). Ziel jeder Sch�tzung ist es, die Be-steuerungsgrundlagen, die die gr��te Wahrscheinlichkeit f�r sich haben, zu ermitteln und bei der Steuerfestsetzung zu ber�cksichtigen. Um die Steuern gleichm��ig festzusetzen und zu erheben, m�ssen die Finanzbeh�rden zun�chst den zugrunde liegenden Sachverhalt ermitteln; die Beteiligten, insbesondere die Steuerpflichten, sind dabei zur Mitwirkung verpflichtet. Kann die Finanzbeh�rde die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln oder berechnen, sind diese zu sch�tzen. Die Sch�tzung soll insgesamt in sich schl�ssig, wirtschaftlich vern�nftig und m�glich sein. Dabei ist aber zu beachten, dass ein Steuerpflichtiger bei schuldhafter Verletzung seiner Mitwirkungspflichten nicht besser gestellt werden darf als derjenige, der seinen Pflichten in vollem Umfang nachkommt. Sind daher die Besteuerungsgrundlagen zu sch�tzen, weil der Steuerpflichtige trotz Erinnerung die Pflicht zur Abgabe von Steuererkl�rungen in grober Weise verletzt, verringert sich die Verpflichtung zur Sachverhaltsaufkl�rung. Dies f�hrt zu einer Vergr��erung des Sch�tzungsrahmens, innerhalb dessen die Sch�tzung vorgenommen werden kann. Die Sch�tzung und ihr Ausma� sind auch davon abh�ngig, ob und inwieweit der Steuerpflichtige ausreichende Erkl�rungen f�r die Abweichung geben kann.
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