dem heimischen Gewohnheitsrecht Vorrang gegeben. Der Landrechtsentwurf 1526 ist ein Zeugnis der fr�hneuzeitlichen Wissenschaft von Privat- und Zivilprozessrecht. Er enth�lt eine allgemeine Rechtslehre �ber Gerechtigkeit, Gewohnheitsrecht sowie das Gesetzgebungsrecht des Landesf�rsten und schafft eine deutsche Rechtsterminologie. Im Zweifel wird dem heimischen Gewohnheitsrecht Vorrang gegeben.
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dem heimischen Gewohnheitsrecht Vorrang gegeben. Der Landrechtsentwurf 1526 ist ein Zeugnis der fr�hneuzeitlichen Wissenschaft von Privat- und Zivilprozessrecht. Er enth�lt eine allgemeine Rechtslehre �ber Gerechtigkeit, Gewohnheitsrecht sowie das Gesetzgebungsrecht des Landesf�rsten und schafft eine deutsche Rechtsterminologie. Im Zweifel wird dem heimischen Gewohnheitsrecht Vorrang gegeben.
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