Die Abschaffung der Verfallsperre im Zuge der Reform des Rechts der Verm???gensabsch???pfung zum 1. Juli 2017 hat die Anwendbarkeit der Einziehungsvorschriften f???r das Steuerstrafrecht zur Folge. Mehrere Nachjustierungen des Gesetzgebers lassen vermuten, dass die Eigenheiten des Steuerstrafrechts bei der Reform nur unzureichend ber???cksichtigt worden sind. Die dadurch entstandene Schnittmenge zwischen neuem Einziehungsrecht und Steuerstrafrecht ist Gegenstand dieser Arbeit, da neben die klassische Steuereintreibung durch ...
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Die Abschaffung der Verfallsperre im Zuge der Reform des Rechts der Verm???gensabsch???pfung zum 1. Juli 2017 hat die Anwendbarkeit der Einziehungsvorschriften f???r das Steuerstrafrecht zur Folge. Mehrere Nachjustierungen des Gesetzgebers lassen vermuten, dass die Eigenheiten des Steuerstrafrechts bei der Reform nur unzureichend ber???cksichtigt worden sind. Die dadurch entstandene Schnittmenge zwischen neuem Einziehungsrecht und Steuerstrafrecht ist Gegenstand dieser Arbeit, da neben die klassische Steuereintreibung durch die Finanz???mter nun auch Einziehungsentscheidungen durch Strafgerichte treten k???nnen.
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