Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,7, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universit???t Bonn (Institut f???r ???ffentliches Recht), Veranstaltung: Seminar zum Energie- und Telekommunikationsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der grundlegenden Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes vom 07.07.2005 wurde das bis dato bestehende System des verhandelten zugunsten eines zumindest teilweise regulierten Netzzugangs ...
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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,7, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universit???t Bonn (Institut f???r ???ffentliches Recht), Veranstaltung: Seminar zum Energie- und Telekommunikationsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der grundlegenden Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes vom 07.07.2005 wurde das bis dato bestehende System des verhandelten zugunsten eines zumindest teilweise regulierten Netzzugangs abgeschafft . Auf der Basis der europ???ischen Binnenmarktrichtlinien f???r die Elektrizit???ts- und die Gaswirtschaft wurde mit der Bundesagentur f???r Elektrizit???t, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn ein mit umfangreichen ex ante-Regulierungskompetenzen ausgestatteter "Regulierer" geschaffen. Nach ??? 1 EnWG ist das "Zielpentagon" des Gesetzes gerichtet auf Sicherheit, Preisg???nstigkeit, Verbraucherfreundlichkeit, Effizienz und Umweltvertr???glichkeit . Dieser Zielkanon soll unter anderem durch eine beh???rdliche Zugangs- und Entgeltregulierung, sowie eine klare Missbrauchsaufsicht gew???hrleistet werden . Die Regulierung soll zudem effektiv und transparent erfolgen . Im Rahmen der Novellierung des EnWG ???bernahm der Gesetzgeber zu diesem Zweck f???r die Handlungsform der Bundesnetzagentur bei der Entgeltregulierung die in Art. 23 Abs. 2 EltRL und Art. 25 Abs. 2 GasRL angef???hrten Instrumente "Genehmigung" und "Festlegung". Insbesondere die Festlegung war dem deutschen Verwaltungsrecht bis dato nicht bekannt, weswegen sich die Frage nach der konkreten Einordnung dieser Handlungsform in die Systematik des deutschen Rechts im Rahmen der vorliegenden Arbeit stellt. In der Begr???ndung des Entwurfs zum Zweiten Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts, das der EnWG-Novelle zugrunde liegt, hat der Gesetzgeber ausgef???hrt, dass vor dem Hintergrund der Vielzahl der Netzbetreiber in Deutschland das Instrument der Festlegung am ehesten geeignet ist, um "bundesweit einhei
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