"Freitod" als legitimer Akt individueller Selbstbestimmung? Oder: Gestattet oder verbietet das Prinzip der Menschenw?rde bzw. andere Konzepte (jegliche) Selbstt÷tung?: F?r und Wider das Recht, den Zeitpunkt des eigenen Ablebens selbst zu bestimmen
"Freitod" als legitimer Akt individueller Selbstbestimmung? Oder: Gestattet oder verbietet das Prinzip der Menschenw?rde bzw. andere Konzepte (jegliche) Selbstt÷tung?: F?r und Wider das Recht, den Zeitpunkt des eigenen Ablebens selbst zu bestimmen
Essay aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, ???sthetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Technische Universit???t Dresden, Sprache: Deutsch, Abstract: Es gibt, so scheint es, keine Grundrechteerkl???rung, die ein Recht auf Selbstt???tung ausdr???cklich festschreibt. Sehr wohl kennen zahlreiche Verfassungen und (Menschenrechts-)Erkl???rungen ein Recht auf Leben, welches z. T. sogar unver???u???erlich ist. Doch auf eigenbestimmten Umgang mit diesem Leben scheint es kein (absolutes) Recht zu geben. ...
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Essay aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, ???sthetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Technische Universit???t Dresden, Sprache: Deutsch, Abstract: Es gibt, so scheint es, keine Grundrechteerkl???rung, die ein Recht auf Selbstt???tung ausdr???cklich festschreibt. Sehr wohl kennen zahlreiche Verfassungen und (Menschenrechts-)Erkl???rungen ein Recht auf Leben, welches z. T. sogar unver???u???erlich ist. Doch auf eigenbestimmten Umgang mit diesem Leben scheint es kein (absolutes) Recht zu geben. Oftmals sollen Freiheitsrechte diesen zwar erm???glichen, allerdings schr???nken andere Rechte jene in der Regel - teils weniger, teils mehr - ein. Und so scheint es, als d???rfe es - dem Schutz des Lebens als Ideal nachheischend - keinen Mord geben, auch dann nicht, wenn dieser an sich selbst ver???bt w???rde. Daher stellt sich die Frage, ob der Mensch, dem doch so gar viele, unver???u???erliche "Naturrechte" zugebilligt werden, wenn er schon nicht (oder zumindest ???u???erst eingeschr???nkt) ???ber den Zeitpunkt des Beginnens seines Lebens entscheiden darf, nicht wenigstens berechtigt sein sollte, ???ber das Ende dieses ihm eigenen Lebens zu verf???gen, sofern ihm dies m???glich ist (er also nicht durch fremde Gewalt ohne seinen Willen aus dem Leben gerissen wird). "Die W???rde des Menschen ist unantastbar, sie zu achten und zu sch???tzen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt", hei???t es im GG (Art. 1, Abs. 1). Ist es nicht so, dass die W???rde des Menschen angegriffen wird, wenn dessen Suizidentscheidung bzw. -handlung unterbunden werden soll und damit seine M???ndigkeit in Frage gestellt wird? Denn die Annahme, ein psychisch gesunder Mensch nehme sich nicht das Leben, man m???sse also zumindest zum Zeitpunkt der Suizidhandlung "unzurechnungsf???hig" sein, ist eine - auch heute noch - verbreitete Fehlannahme (vgl. Zwingmann 1965, S. X). Diese eben aufgeworfene Frage zu beantworten, also zu kl???ren, ob es denn ein (Menschen-)Recht auf Selbstt???tung gibt und ob die Verweigerung eines solchen Rechtes d
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