"Freitod" als legitimer Akt individueller Selbstbestimmung? Oder: Gestattet oder verbietet das Prinzip der Menschenwürde bzw. andere Konzepte (jegliche) Selbsttötung?: Für und Wider das Recht, den Zeitpunkt des eigenen Ablebens selbst zu bestimmen
Essay aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, �sthetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Technische Universit�t Dresden, Sprache: Deutsch, Abstract: Es gibt, so scheint es, keine Grundrechteerkl�rung, die ein Recht auf Selbstt�tung ausdr�cklich festschreibt. Sehr wohl kennen zahlreiche Verfassungen und (Menschenrechts-)Erkl�rungen ein Recht auf Leben, welches z. T. sogar unver�u�erlich ist. Doch auf eigenbestimmten Umgang mit diesem Leben scheint es kein (absolutes) Recht zu geben. ...
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Essay aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, �sthetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Technische Universit�t Dresden, Sprache: Deutsch, Abstract: Es gibt, so scheint es, keine Grundrechteerkl�rung, die ein Recht auf Selbstt�tung ausdr�cklich festschreibt. Sehr wohl kennen zahlreiche Verfassungen und (Menschenrechts-)Erkl�rungen ein Recht auf Leben, welches z. T. sogar unver�u�erlich ist. Doch auf eigenbestimmten Umgang mit diesem Leben scheint es kein (absolutes) Recht zu geben. Oftmals sollen Freiheitsrechte diesen zwar erm�glichen, allerdings schr�nken andere Rechte jene in der Regel - teils weniger, teils mehr - ein. Und so scheint es, als d�rfe es - dem Schutz des Lebens als Ideal nachheischend - keinen Mord geben, auch dann nicht, wenn dieser an sich selbst ver�bt w�rde. Daher stellt sich die Frage, ob der Mensch, dem doch so gar viele, unver�u�erliche "Naturrechte" zugebilligt werden, wenn er schon nicht (oder zumindest �u�erst eingeschr�nkt) �ber den Zeitpunkt des Beginnens seines Lebens entscheiden darf, nicht wenigstens berechtigt sein sollte, �ber das Ende dieses ihm eigenen Lebens zu verf�gen, sofern ihm dies m�glich ist (er also nicht durch fremde Gewalt ohne seinen Willen aus dem Leben gerissen wird). "Die W�rde des Menschen ist unantastbar, sie zu achten und zu sch�tzen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt", hei�t es im GG (Art. 1, Abs. 1). Ist es nicht so, dass die W�rde des Menschen angegriffen wird, wenn dessen Suizidentscheidung bzw. -handlung unterbunden werden soll und damit seine M�ndigkeit in Frage gestellt wird? Denn die Annahme, ein psychisch gesunder Mensch nehme sich nicht das Leben, man m�sse also zumindest zum Zeitpunkt der Suizidhandlung "unzurechnungsf�hig" sein, ist eine - auch heute noch - verbreitete Fehlannahme (vgl. Zwingmann 1965, S. X). Diese eben aufgeworfene Frage zu beantworten, also zu kl�ren, ob es denn ein (Menschen-)Recht auf Selbstt�tung gibt und ob die Verweigerung eines solchen Rechtes d
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