Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines Widerrufs der Einr?umung von Nutzungsrechten gem. º 31a Abs. 1 S. 3 UrhG: Muss der Urheber, der von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, die Verg?tung anteilig zur?ckerstatten?
Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines Widerrufs der Einr?umung von Nutzungsrechten gem. º 31a Abs. 1 S. 3 UrhG: Muss der Urheber, der von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, die Verg?tung anteilig zur?ckerstatten?
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 8 Punkte, Gottfried Wilhelm Leibniz Universit???t Hannover, Veranstaltung: Schwerpunkt IT-Recht und Geistiges Eigentum, Sprache: Deutsch, Abstract: Inhalte sollen in neue Medien ???berf???hrt werden, damit sie ihren zeitlosen Geist in neuen Gew???ndern verbreiten. Sie stellen aber auch einen wirtschaftlich relevanten Markt dar. Existiert eine neue Nutzungsart zu jener Rechte einger???umt sind, so ist sie wirtschaftlich ...
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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 8 Punkte, Gottfried Wilhelm Leibniz Universit???t Hannover, Veranstaltung: Schwerpunkt IT-Recht und Geistiges Eigentum, Sprache: Deutsch, Abstract: Inhalte sollen in neue Medien ???berf???hrt werden, damit sie ihren zeitlosen Geist in neuen Gew???ndern verbreiten. Sie stellen aber auch einen wirtschaftlich relevanten Markt dar. Existiert eine neue Nutzungsart zu jener Rechte einger???umt sind, so ist sie wirtschaftlich verwertbar und ein geldwertes Gut. Mit dem "Ersten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft" wurden die zwingenden Vorgaben der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft umgesetzt. Der "Zweite Korb" erfolgte hingegen ohne zwingende Vorgaben der Gemeinschaft als weitere Anpassung des Urheberrechts an die Bed???rfnisse der Informationsgesellschaft. Im Mittelpunkt stand hierbei der zunehmende Einsatz digitaler Technik. Die fakultativen Schrankenbestimmungen insbes. der Privatkopie, die Anpassung des pauschalen Verg???tungssys-tems und die Lockerung des Verbotes der Verf???gung unbekannter Nutzungsarten, die f???r diese Arbeit von gro???er Bedeutung sind, bildeten die Eckpfeiler des "Zweiten Korbes". In Bezug darauf wurde die Verf???gung unbekannter Nutzungsarten gem. ??? 31 IV UrhG a.F. aufgehoben und an seine Stelle die ??? 31a, sowie ?????? 32c, 137l eingef???hrt. ??? 31a I S. 3 beinhaltet hierbei ein Widerrufsrecht des Urhebers, welches bestimmten Voraussetzungen und Rechtsfolgen unterliegt und die Frage der R???ckerstattung der Verg???tung bei Einlegen des selbigen aufkommen l???sst. Der Rechteerwerb an unbekannten Nutzungsarten ist m???glich und zeigt, dass dadurch unser kulturelles Leben belebt wird und gleichzeitig auf Seiten der Verwerter profitable Einnahmen hervor gebracht werden k???nnen. Doch f???rchtet man durch das Widerrufsrecht um das, was man besitzt: Di
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