2 aber weit yom Alltag der Verwaltung entfernt ist, begegnet dem Fall und seiner Erledigung vOl1ig 10sgeiOst von den Bedingungen, unter denen Verwaltung arbeitet. Sein Ergebnis muB deshalb fast immer ruckubersetzt werden - so wie in einer gewissen Analogie auch ein Gerichtsurteil haufig nicht einfach wie eine Verwal- tungsvorschrift in der Verwaltung aufgenommen werden kann, sondern man die ergebenden Konsequenzen bedenken und umsetzen muB. Die Verstandigungs- sich schwierigkeiten zwischen Wissenschaft und Praxis vermehren ...
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2 aber weit yom Alltag der Verwaltung entfernt ist, begegnet dem Fall und seiner Erledigung vOl1ig 10sgeiOst von den Bedingungen, unter denen Verwaltung arbeitet. Sein Ergebnis muB deshalb fast immer ruckubersetzt werden - so wie in einer gewissen Analogie auch ein Gerichtsurteil haufig nicht einfach wie eine Verwal- tungsvorschrift in der Verwaltung aufgenommen werden kann, sondern man die ergebenden Konsequenzen bedenken und umsetzen muB. Die Verstandigungs- sich schwierigkeiten zwischen Wissenschaft und Praxis vermehren sich in dem Mafie, in dem solche Bezuge und notwendigen Ubersetzungsvorgange nicht berucksichtigt werden. DaB sie es auBerdem immer wieder mit schlichten Untugenden zu tun haben, sei hinzugefiigt. Wissenschaftliche Texte mussen nicht unverstandlich sein; AuBerungen von Praktikern mussen sich ebensowenig der Kommunikation ent- ziehen, wie es geschieht, wenn man sie mit fachspezifischen Details uberhauft, die nur AngehOrigen einer kleinen Gruppe gelaufig sind. Jene Schwierigkeiten durfen andererseits nicht uberschatzt werden. Zwischen der Mfentlichen Verwaltung und den ihr zugewandten Wissenschaftszweigen findet ein standiger Austausch statt. Organisatorische Weiterentwicklungen so etwa Veranderungen in der ministeriellen Referatsstruktur - sind haufig im direkten Austausch zwischen Praxis und Wissenschaft zustandegekommen. Die einschlagigen Zeitschriften enthalten Beitrage von beiden Seiten. Viele wissenschaftliche Gutachten beruhen auf enger Kooperation zwischen den Gutachtern und ihren Auftraggebern und es ist nur eine leidige Folge unseres starren Dienstrechtes, daB nicht mehr Verwaltungsleute ihre praktischen Erfahrungen in wissenschaftliche Untersuchungen einbringen kOnnen; im Lehrbetrieb ist man da schon weiter, weil sich an ihm auch nebenamtlich teilnehmen laBt.
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