Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Bank, B???rse, Versicherung, Note: keine, Otto-Friedrich-Universit???t Bamberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Diskriminierung im Sinne einer rechtlich unzul???ssigen Gleich- oder Ungleichbehandlung ist auch ein Thema in der Privatversicherung, weil diese wettbewerbsorientiert ist und der Wettbewerb Pr???miendifferenzierung durch Bildung unterschiedlicher Risikoklassen (Versichertengruppen) erzwingt. Darunter f???llt auch die Ber???cksichtigung des Geschlechts. Jedoch ist ...
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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Bank, B???rse, Versicherung, Note: keine, Otto-Friedrich-Universit???t Bamberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Diskriminierung im Sinne einer rechtlich unzul???ssigen Gleich- oder Ungleichbehandlung ist auch ein Thema in der Privatversicherung, weil diese wettbewerbsorientiert ist und der Wettbewerb Pr???miendifferenzierung durch Bildung unterschiedlicher Risikoklassen (Versichertengruppen) erzwingt. Darunter f???llt auch die Ber???cksichtigung des Geschlechts. Jedoch ist "die Gleichbehandlung von Frauen und M???nnern ... ein Grundrecht, und die Kommission ist der Auffassung, dass die Tariffreiheit diesem Recht unterzuordnen ist." Vor diesem Hintergrund hat der Rat der EU im Zuge des Antidiskriminierungsprogramms die Richtlinie "zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von M???nnern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit G???tern und Dienstleistungen" erlassen, die u. a. auf das Privatversicherungsgesch???ft abzielt und das Geschlecht als Tarifierungs-merkmal verbieten will. Als Konsequenz ergeben sich sog. Unisex-Tarife wie sie bereits in der gesetzl. Rentenversicherung existieren. Beruhend auf dieser Richtlinie hat die Regierung der Bundesrepublik Deutschland zum Juli 2004 das Altersvorsorge-Vertr???ge-Zertifizierungsgesetz ge???ndert, nach dem ab 2006 Vertr???ge nur noch staatlich gef???rdert werden, wenn eine geschlechtsunabh???ngig berechnete Altersversorgung vorgesehen ist (Riester-Vertr???ge). In dieser Arbeit soll der Frage nachgegangen werden, ob die Richtlinie des Rates der EU bzw. die Verpflichtung zur geschlechtsneutralen Kalkulation in der privaten Rentenversicherung bei den Riester-Vertr???gen ???konomisch sinnvoll ist und sich als weiterer Schritt zur Gleichbehandlung der Geschlechter eignet. Hierzu wird die Pr???mienkalkulation zun???chst allg. f???r die private Versicherung dargestellt. Anschlie???end wird die Wichtigkeit der Lebenserwartung bei der Kalkulation aufgezeigt und erl???utert, wie beides in der privaten
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