Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Geschichte Europa - and. L???nder - Mittelalter, Fr???he Neuzeit, Note: 2,0, Johannes Gutenberg-Universit???t Mainz, Veranstaltung: Das Reich und Europa zur Zeit Rudolfs von Habsburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Geschichte der Stadt Mainz ist wechselhaft. Ihre Kirchengeschichte ist es ebenfalls. Sp???testens f???r die Zeit um 540/50 d???rfen Erw???hnungen von Mainzer Bisch???fen als gesichert gelten. Die Entwicklung des Stiftes Mainz steht in untrennbarem Zusammenhang mit ...
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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Geschichte Europa - and. L???nder - Mittelalter, Fr???he Neuzeit, Note: 2,0, Johannes Gutenberg-Universit???t Mainz, Veranstaltung: Das Reich und Europa zur Zeit Rudolfs von Habsburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Geschichte der Stadt Mainz ist wechselhaft. Ihre Kirchengeschichte ist es ebenfalls. Sp???testens f???r die Zeit um 540/50 d???rfen Erw???hnungen von Mainzer Bisch???fen als gesichert gelten. Die Entwicklung des Stiftes Mainz steht in untrennbarem Zusammenhang mit der Entwicklung des Bistums, dessen weltliche Habseligkeiten ersteres zu verwalten, zu betreuen und bisweilen auch zu mehren hatte. So wurde das Bistum 780/1 zum Erzbistum erhoben und mit ihm das Stift zum Erzstift. Die Grundlage allen weltlichherrschaftlichen Handelns des Erzbischofs bildete zun???chst "das reiche Kirchengut, ???ber welches das Erzstift schon in karolingischer Zeit" in Mainz und seiner n???heren Umgebung verf???gte1. Das Verm???gen fu???te auf kirchlichem Zehnten, Eigenkirchen und Grundbesitz2. Eine weitere Voraussetzung f???r das nun folgende territoriale Handeln der Erzbisch???fe bestand in der wahrscheinlich unter Bischof Wilhelm (954-968) erlangten Immunit???t des Mainzer Kirchenbesitzes. Diese machte eine Herausl???sung aus zuvor bestehenden Besitzrechten erst m???glich, wenn auch kaum anzunehmen ist, dass zu jener Zeit bereits nennenswerte Territorialkomplexe entstanden seien. Viel eher ist davon auszugehen, dass es sich um den f???r die Zeit ???blichen Streubesitz handelte, der keineswegs ein regional homogenes Bild ergeben h???tte3.
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