Der Sinn eines Vertrages liegt darin begr???ndet, f???r jede Partei individuelle Risiken zu definieren und sie daran festzuhalten. In der Baupraxis tritt der Wille h???ufig hinter die Bestimmung des Vertragsinhaltes durch das Verkehrs???bliche zur???ck, da die Zuordnung der Vertragsrisiken zum gro???en Teil vom Gesetz selbst vorgenommen ist. Im Bauvertrag, der eine Unterform des Werkvertrages darstellt, findet z. B. als Allgemeine Gesch???ftsbedingung die VOB/B Anwendung. Die Autoren beschreiben ausf???hrlich die ...
Read More
Der Sinn eines Vertrages liegt darin begr???ndet, f???r jede Partei individuelle Risiken zu definieren und sie daran festzuhalten. In der Baupraxis tritt der Wille h???ufig hinter die Bestimmung des Vertragsinhaltes durch das Verkehrs???bliche zur???ck, da die Zuordnung der Vertragsrisiken zum gro???en Teil vom Gesetz selbst vorgenommen ist. Im Bauvertrag, der eine Unterform des Werkvertrages darstellt, findet z. B. als Allgemeine Gesch???ftsbedingung die VOB/B Anwendung. Die Autoren beschreiben ausf???hrlich die Risikotragung und Risikoverlagerung beim Werkvertrag und VOB-Vertrag nach der neuen VOB 2002. Eine Entscheidungs???bersicht von ???ber 1000 Urteilen auf der CD-ROM gibt einen schnellen Zugriff auf die aktuelle Rechtsprechung.
Read Less