Regionalplanung ALS Gemeinsame Aufgabe Von Staat Und Gemeinden: Regionale Organisation in Osterreich, Der Bundesrepublik Deutschland Und Der Schweiz Reformvorschlage Fur Osterreich
Regionalplanung ALS Gemeinsame Aufgabe Von Staat Und Gemeinden: Regionale Organisation in Osterreich, Der Bundesrepublik Deutschland Und Der Schweiz Reformvorschlage Fur Osterreich
1. 1. Die Untersuchung stellt das Recht und das Wirken regionaler Organisationen auf dem Gebiet der ortlichen und Oberortlichen Raumplanung dar. Sie diskutiert die Eignung vorfindlicher Modelle und entwickelt VorschUige zur Verbesserung und EinfOhrung regionaler Organisationen. Dabei verwendet sie den Begriff der Region - soweit er nicht im folgenden durch Zusatze konkretisiert und/oder modifiziert wird - unpratentios fOr Raume, die das Gebiet wenigstens von zwei Gemeinden umfassen, sich aber nicht mit dem Gebiet eines ...
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1. 1. Die Untersuchung stellt das Recht und das Wirken regionaler Organisationen auf dem Gebiet der ortlichen und Oberortlichen Raumplanung dar. Sie diskutiert die Eignung vorfindlicher Modelle und entwickelt VorschUige zur Verbesserung und EinfOhrung regionaler Organisationen. Dabei verwendet sie den Begriff der Region - soweit er nicht im folgenden durch Zusatze konkretisiert und/oder modifiziert wird - unpratentios fOr Raume, die das Gebiet wenigstens von zwei Gemeinden umfassen, sich aber nicht mit dem Gebiet eines Landes decken. Eine Untersuchung, die damit letztendlich auf EinfOhrung und Ausbau regionaler Organisationen zielt, ist mit der Frage konfrontiert, ob Regionsbildung ungeachtet der mit lb. t verknOpften Belastung des VerwaltunQsgefOges durch eine weitere Entscheidungsebene sachlich gerechtfertigt ist. Regionsbildung kann dazu dienen, ein grOBeres Gebiet in besseruberschaubare Einheiten zu gliedern; sie kann dazu dienen, Diskrepanzen zwischen sozio-okonomisch gebotenem Planungsraum und vorfindlicher Verwaltungsgliederung zu OberbrOcken. Beiden Belangen mag durch eine Neugliederung der Verwaltung, erforderlichenfalls auch der Gemeinden, Lander bzw Kantone effektiver gedient sein. Neugliederungen sind aber oft nicht in dem vom Planungsinteresse gebotenen Umfange zu ver- wirklichen, sei es, weil eine solche Neugliederung andere Nachteile mit sich bringen wOrde, im Einzelfalle auch allzu rasch durch sozio-okonomische Ent- wicklungen uberholt sein konnte, sei es, weil rechtliche oder politische Hemmnisse mittelfristig unuberwindbar sind. Regionsbildung ist in diesen Fallen der Behelf, der tiefergreifende Reformen zwar nicht entbehrlich macht, aber die Schwelle unausweichlicher Reform, vor allem der Gebietsreform, anhebt. DarOber hinaus aber hat kommunale Zusammenarbeit in Formen regionaler Orga- nisafion eine eigenstandige Bedeutung.
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