Die bisherige Forschung geht davon aus, dass das islamische Recht von unabh???ngigen Juristen entwickelt wurde. Dabei sind mitunter Einfl???sse aus fremden Rechtssystemen einger???umt worden, doch eine gezielte Rezeption galt stets als ausgeschlossen. In einer Vergleichsanalyse, die auf der Pr???misse einer massiven Interaktion der Kulturen in jener Zeit basiert, l???sst sich nun nachweisen, dass das erste monumentale Rechtswerk im Islam, die Z hir ar-riw ya des Sayb n , strukturell und inhaltlich auf dem Rh ton beruht ...
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Die bisherige Forschung geht davon aus, dass das islamische Recht von unabh???ngigen Juristen entwickelt wurde. Dabei sind mitunter Einfl???sse aus fremden Rechtssystemen einger???umt worden, doch eine gezielte Rezeption galt stets als ausgeschlossen. In einer Vergleichsanalyse, die auf der Pr???misse einer massiven Interaktion der Kulturen in jener Zeit basiert, l???sst sich nun nachweisen, dass das erste monumentale Rechtswerk im Islam, die Z hir ar-riw ya des Sayb n , strukturell und inhaltlich auf dem Rh ton beruht - einer griechischen Version jenes Regelwerkes, das sp???ter in Europa als Corpus Iuris Civilis Verbreitung fand. Inspiriert durch die byzantinische Reichsrechtsidee kodifizierten muslimische Staatsjuristen in Bagdad das islamische "Reichsrecht", das aber angesichts der Opposition frommer ???berlieferer durch Traditionen legitimiert werden musste. Nachdem sich das Reichsrecht in weiten Teilen des Kalifats etabliert hatte, bewirkte der revolution???re Triumph der Orthodoxie Mitte des 9. Jahrhunderts dessen ???bergang in ein Juristenrecht, das nun in den H???nden unabh???ngiger Gelehrter lag.
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