Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 11,5, Universit???t Trier (Schwerpunktbereicht III Arbeits- und Sozialrecht), Veranstaltung: Pr???fungsseminar Wintersemester 2015/16, Sprache: Deutsch, Abstract: "Nichts als Lyrik und Chichi", "nichtssagendes Giveaway" oder "unn???tige B???rokratie" t???nt es bisweilen, wenn von der Erteilung von Arbeitszeugnissen die Rede ist. Keine arbeitsrechtliche Pflicht scheint in der heutigen Zeit mit weniger Interesse erf???llt zu werden, als die ...
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Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 11,5, Universit???t Trier (Schwerpunktbereicht III Arbeits- und Sozialrecht), Veranstaltung: Pr???fungsseminar Wintersemester 2015/16, Sprache: Deutsch, Abstract: "Nichts als Lyrik und Chichi", "nichtssagendes Giveaway" oder "unn???tige B???rokratie" t???nt es bisweilen, wenn von der Erteilung von Arbeitszeugnissen die Rede ist. Keine arbeitsrechtliche Pflicht scheint in der heutigen Zeit mit weniger Interesse erf???llt zu werden, als die Erteilung eines Arbeitszeugnisses. Die vorliegende Arbeit soll aufzeigen, worin dieser Missmut gr???ndet und warum insbesondere Arbeitgeber ein Interesse an der wahrheitsgem??????en Abfassung von Arbeitszeugnissen haben sollten. Im Folgenden werden zun???chst die gesetzlichen Grundlagen und der Zweck des Arbeitszeugnisses kurz skizziert (I.). Sodann werden die beiden themenrelevanten Zeugnisarten, das qualifizierte Arbeitszeugnis und das Zwischenzeugnis dargestellt (II.) Hiernach wird der Inhalt dieser Zeugnisse er???rtert, wobei insbesondere der Zeugnisgrundsatz der Wahrheit, sein Zusammenwirken mit dem Grundsatz des Wohlwollens und die Bindung des Arbeitgebers an den Zeugnisinhalt tiefere Betrachtung verdienen werden (III.). Den Abschluss des Hauptteils bilden die Anspr???che, die den einzelnen Parteien als auch Dritten bei Vorliegen von M???ngeln im Arbeitszeugnis erwachsen. Besonders eingehend wird der Zeugnisberichtigungsanspruch des Arbeitnehmers zu beleuchten sein, da seine Rechtsnatur und die daraus folgenden Grunds???tze der Darlegungs- und Beweislast in Rechtsprechung und Literatur unterschiedlichsten Auffassungen begegnen (IV.). Im Fazit werden sodann, unter kritischer W???rdigung der j???ngsten Rechtsprechung, die Zusammenfassung der Ergebnisse erfolgen und der Versuch einer L???sung unternommen (C.).
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