Studienarbeit aus dem Jahr 1996 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 10 Punkte, Universit???t Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem "Gesetz f???r kleine Aktiengesellschaften und zur Deregulierung des Aktiengesetzes" hat sich der Gesetzgeber einer lang diskutierten Problematik angenommen, n???mlich der Eigenkapitalausstattung der deutschen Wirtschaft, insbesondere der des Mittelstandes. Bereits 1984 wurde vom 55. Deutschen Juristentag die ...
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Studienarbeit aus dem Jahr 1996 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 10 Punkte, Universit???t Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem "Gesetz f???r kleine Aktiengesellschaften und zur Deregulierung des Aktiengesetzes" hat sich der Gesetzgeber einer lang diskutierten Problematik angenommen, n???mlich der Eigenkapitalausstattung der deutschen Wirtschaft, insbesondere der des Mittelstandes. Bereits 1984 wurde vom 55. Deutschen Juristentag die Eigenkapitall???cke deutscher Unternehmen beklagt. Besonders im internationalen Vergleich schien eine Reform des Aktiengesetzes vonn???ten zu sein, um die starre Unterteilung der beiden Kapitalgesellschaften, der GmbH und der AG zu lockern. Das deutsche Aktienrecht orientierte sich ausschlie???lich an den gro???en Publikumsgesellschaften, da der Gesetzgeber davon ausging, dass kleinere und mittelst???ndische Unternehmen die kapitalgesellschaftliche Rechtsform der GmbH und die gro???en Unternehmen, die der Aktiengesellschaft w???hlen sollten. Diese grunds???tzliche Trennung der beiden kapitalgesellschaftlichen Rechtsformen, die der GmbH, als flexible sehr satzungsautonome und die der Aktiengesellschaft, als satzungsstrenge und unflexible Gesellschaftsform, f???hrte dazu, dass der Mittelstand die Form der Aktiengesellschaft weitgehend gemieden hat. Schon im Jahre 1986 griff das Bundesministerium der Justiz diese ???berlegungen auf und versuchte die Notwendigkeit bez???glich der Lockerung aktienrechtlicher Bestimmung festzustellen. Hierzu wurden im Rahmen einer Studie Wirtschafts- und Fachverb???nde befragt, inwieweit das Aktienrecht an die Bed???rfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen angepasst werden k???nnte. Im Ergebnis war Einigkeit der Spitzenverb???nde der Wirtschaft festzustellen, dass besonders f???r die mittleren Unternehmen ein Regelungsbedarf bestand. Grundlage f???r alle ???berlegungen war die wirtschaftliche Grundkonzeption der deutschen Wirtschaft der 80er Jahre. Besonders die gese
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