Das Recht auf freie Anwaltswahl ist ein Verfahrensrecht. Inhaltlich ist es ein St???ck Gerichtsverfassungsrecht. Es sch???tzt die unabh???ngige Rechtspflege. Gesetzliche Regelungen des Rechtes finden sich jedoch nicht im GVG, sondern im anwaltlichen Berufsrecht (??? 3 Abs. 3 BRAO) und privaten Versicherungsrecht (??? 127 VVG).
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Das Recht auf freie Anwaltswahl ist ein Verfahrensrecht. Inhaltlich ist es ein St???ck Gerichtsverfassungsrecht. Es sch???tzt die unabh???ngige Rechtspflege. Gesetzliche Regelungen des Rechtes finden sich jedoch nicht im GVG, sondern im anwaltlichen Berufsrecht (??? 3 Abs. 3 BRAO) und privaten Versicherungsrecht (??? 127 VVG).
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