Die Postmortale Organtransplantation: Eine ½Gemeinschaftliche Aufgabe? Nach º 11 Abs. 1 S. 1 Transplantationsgesetz- Kompetenzen Und Haftungsrisiken Im Rahmen Der Organspende
Die Transplantationsmedizin leidet nach wie vor an einem erheblichen Organmangel. Die Zahl der Wartelistenpatienten, die dringend auf ein Spenderorgan angewiesen sind, ???bersteigt die Zahl der zur Verf???gung stehenden Organe um ein Vielfaches. Die Begr???ndungen f???r diesen seit Jahren unver???nderten Zustand sind zahlreich. Unter anderem ist die Zusammenarbeit der an postmortalen Organtransplantationen beteiligten Institutionen immer wieder Kritik ausgesetzt. Das in ??? 11 Abs. 1 S. 1 TPG festgelegte Kooperationsmodell ...
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Die Transplantationsmedizin leidet nach wie vor an einem erheblichen Organmangel. Die Zahl der Wartelistenpatienten, die dringend auf ein Spenderorgan angewiesen sind, ???bersteigt die Zahl der zur Verf???gung stehenden Organe um ein Vielfaches. Die Begr???ndungen f???r diesen seit Jahren unver???nderten Zustand sind zahlreich. Unter anderem ist die Zusammenarbeit der an postmortalen Organtransplantationen beteiligten Institutionen immer wieder Kritik ausgesetzt. Das in ??? 11 Abs. 1 S. 1 TPG festgelegte Kooperationsmodell der ???gemeinschaftlichen Aufgabe??? wird in seiner Grundstruktur und in seinen Auswirkungen auf die rechtliche Position der einzelnen Beteiligten ausf???hrlich dargestellt. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Untersuchung und Abgrenzung der Kompetenzen sowohl der Transplantationszentren und Krankenh???user als auch der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), welche eine organisatorische Sonderstellung in dem Prozess einnimmt. Au???erdem finden die haftungsrechtlichen Auswirkungen des Systems Beachtung, bevor der Autor notwendige ???nderungsvorschl???ge f???r eine Verbesserung der Zusammenarbeit bei der postmortalen Organtransplantation unterbreitet.
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