Gegenstand der Bearbeitung ist es, insbesondere den Konflikt zwischen der Personalkompetenz des Aufsichtsrates und der Sachkompetenz der Gesellschafterversammlung in der parit???tisch mitbestimmten GmbH offenzulegen und einen Ausgleich zu finden, der den Besonderheiten der parit???tisch mitbestimmten GmbH gerecht wird.
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Gegenstand der Bearbeitung ist es, insbesondere den Konflikt zwischen der Personalkompetenz des Aufsichtsrates und der Sachkompetenz der Gesellschafterversammlung in der parit???tisch mitbestimmten GmbH offenzulegen und einen Ausgleich zu finden, der den Besonderheiten der parit???tisch mitbestimmten GmbH gerecht wird.
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