Das Regre???recht des Versicherers aus 67 Abs. 1 VVG war wiederholt Gegenstand der Diskussion in Wissenschaft und Praxis. Der Autor befa???t sich speziell mit Inhalt und Zweck der Leistungsbefreiung. Zur Grundlegung erfolgt eine Darlegung der allgemeinen Voraussetzungen des Regre???rechtes. Die Auseinandersetzung mit dem sog. Aufgabeverbot des 67 Abs. 1 Satz 3 VVG umfa???t u.a. die Pr???fung der rechtlichen Einordnung. Die direkte Anwendung der gesetzlichen Regelung auf den Zeitraum vor Eintritt des Versicherungsfalles wird ...
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Das Regre???recht des Versicherers aus 67 Abs. 1 VVG war wiederholt Gegenstand der Diskussion in Wissenschaft und Praxis. Der Autor befa???t sich speziell mit Inhalt und Zweck der Leistungsbefreiung. Zur Grundlegung erfolgt eine Darlegung der allgemeinen Voraussetzungen des Regre???rechtes. Die Auseinandersetzung mit dem sog. Aufgabeverbot des 67 Abs. 1 Satz 3 VVG umfa???t u.a. die Pr???fung der rechtlichen Einordnung. Die direkte Anwendung der gesetzlichen Regelung auf den Zeitraum vor Eintritt des Versicherungsfalles wird abgelehnt. Ein gegenteiliges Gewohnheitsrecht oder fester Gerichtsgebrauch wird verneint. Hierzu fehlt die ausf???llungsbed???rftige Gesetzesl???cke. Als Resultat ergibt sich die M???glichkeit der Erfassung des Vorausverzichtes als nachtr???gliche Gefahrerh???hung oder als Gegenstand der vorvertraglichen Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers. Das VVG sieht ausreichende Sanktionsregelungen vor bei im kaufm???nnischen Verkehr oder auch allgemein un???blichen Vereinbarungen des Versicherungsnehmers mit einem eventuellen Sch???diger. Einer Analogie zu 67 Abs. 1 Satz 3 VVG bedarf es nicht.
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Edition:
1991, Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften