Die Kongruenz der Befangenheit von Leiter und Institution bei monokratischen Beh÷rden der kommunalen Selbstverwaltung. Eine rechtsdogmatische Untersuchung
Die Kongruenz der Befangenheit von Leiter und Institution bei monokratischen Beh÷rden der kommunalen Selbstverwaltung. Eine rechtsdogmatische Untersuchung
Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - ???ffentliches Recht / Verwaltungsrecht, Note: sehr gut (1,0), Fachhochschule des Bundes f???r ???ffentliche Verwaltung Br???hl - Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung (Fachbereich Bundeswehrverwaltung), Veranstaltung: Verwaltungsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit wird folgende Forschungsfrage gestellt: Ist die Befangenheit des Leiters einer monokratischen Beh???rde der kommunalen Selbstverwaltung mit der Befangenheit der Institution kongruent? Zur ...
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Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - ???ffentliches Recht / Verwaltungsrecht, Note: sehr gut (1,0), Fachhochschule des Bundes f???r ???ffentliche Verwaltung Br???hl - Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung (Fachbereich Bundeswehrverwaltung), Veranstaltung: Verwaltungsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit wird folgende Forschungsfrage gestellt: Ist die Befangenheit des Leiters einer monokratischen Beh???rde der kommunalen Selbstverwaltung mit der Befangenheit der Institution kongruent? Zur Beantwortung dieser Frage werden die Begriffe der Befangenheit des Leiters und der Institution definiert und gegen???bergestellt. Anschlie???end wird die aktuelle Regelungslage auf Unionsebene sowie auf Bundes- und Landesebene aufgezeigt und m???gliche Rechtsschutzl???cken er???rtert. Die Ergebnisse zeigen, dass die Befangenheit des Leiters und der Institution einer monokratischen Beh???rde der kommunalen Selbstverwaltung nicht kongruent sind. Die Rechtsordnung kennt eine institutionelle Befangenheit nicht. Gleichwohl ist es empfehlenswert, eine Regelung zur institutionellen Befangenheit, nicht zuletzt auch aus Gr???nden der Rechtssicherheit, in die landesrechtlichen Kommunalordnungen aufzunehmen. Nemo iudex in sua causa - niemand sei Richter in seiner eigenen Sache - beschreibt einen Tatbestand der Befangenheit und gilt als Wurzel des Postulats der Unparteilichkeit von Entscheidungstr???gern. Gleichwohl ist die Befangenheit einer Beh???rde der kommunalen Selbstverwaltung, also eine institutionelle Befangenheit, eine im deutschen Verwaltungsrecht umstrittene Frage, die deshalb auch kontrovers diskutiert wird. Vor dem Hintergrund des Rechts auf ein faires Verwaltungsverfahren ist deshalb auch von Bedeutung, ob die Beteiligten eines derartigen Verfahrens sich auf eine solche Befangenheit berufen k???nnen und wie die Rechtslage ausgestaltet ist. Ziel dieser Forschungsarbeit ist die Analyse, ob die Regelungslage im Verwaltungsverfahrensgesetz de lege lata die institutionelle Befan
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