Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 2,0, European Business School - Internationale Universit???t Schlo??? Reichartshausen Oestrich-Winkel, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach fast vierzigj???hriger Reifezeit beschlossen die Mitgliedsstaaten der Europ???ischen Union am 20.12.2000 in Nizza ("Wunder von Nizza") die Einf???hrung einer supranational-europ???ischen Gesellschaftsform - der Europ???ischen Gesellschaft, genannt Societas Europaea (SE). Gem?????? der Pr???ambel der Verordnung ???ber ...
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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 2,0, European Business School - Internationale Universit???t Schlo??? Reichartshausen Oestrich-Winkel, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach fast vierzigj???hriger Reifezeit beschlossen die Mitgliedsstaaten der Europ???ischen Union am 20.12.2000 in Nizza ("Wunder von Nizza") die Einf???hrung einer supranational-europ???ischen Gesellschaftsform - der Europ???ischen Gesellschaft, genannt Societas Europaea (SE). Gem?????? der Pr???ambel der Verordnung ???ber das Statut der Europ???ischen Gesellschaft (SE-VO) soll die neue Gesellschaftsform SE den Unternehmen der EU die M???glichkeit er???ffnen, ihr Wirtschaftspotenzial durch Konzentrations- und Fusionsma???nahmen zu b???ndeln, Produktionsma???nahmen gemeinschaftsweit zu reorganisieren und damit die Wirtschaft der Gemeinschaft zu st???rken. Die SE erm???glicht dies vor allem durch die organisatorische Vereinfachung grenz???berschreitenden Handelns, indem der Zwang entf???llt, verschiedene Tochtergesellschaften zu gr???nden und die Unternehmen stattdessen mit einer Gesch???ftsf???hrung, einem Berichtssystem und einem einheitlichen Kern an Regeln europaweit wirken k???nnen. Damit ist die Europ???ische Gesellschaft als Rechtsform f???r ein europaweit agierendes Unternehmen pr???destiniert. Der Erfolg der SE und deren praktische Relevanz werden in hohem Ma???e von ihrer steuerlichen Behandlung abh???ngen. Eine der gro???en Schw???chen der SE-VO ist, dass die Besteuerung nicht in ihr enthalten ist, sondern auf das jeweilige nationale Recht des Sitzstaates verwiesen wird. F???r Deutschland bedeutet dies, dass die Besteuerung der SE grunds???tzlich der AG gleicht. Damit wird den im Sitzstaat ans???ssigen anderen vergleichbaren Kapitalgesellschaften steuerliche Rechtsformneutralit???t gew???hrleistet und eine Sonderstellung der SE vermieden. Allerdings ist in diesem Zusammenhang die steuerliche Fusionsrichtlinie ebenfalls entscheidend, die bis zum 31.12.2005 in nationales Recht umzusetzen war und die Rechtsgrundlage bildet, auf
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