Die Begriffe Erbsunde und Freiheit stehen in einem Widerspruch. Im Kontext der Aufklarung hat sich dieses Spannungsverhaltnis zusatzlich verscharft. Wird namlich die Autonomie des Einzelnen betont und eingefordert, erscheint die Behauptung einer Erbschuld, die jenseits des eigenen Verantwortungsbereichs liegt, wenig einsichtig. Was vermag angesichts dieser Problematik das klassische Erbsundenkonstrukt heute noch auszudrucken? Wie kann die Theologie auf die neuzeitliche Freiheitsidee reagieren, ohne den soteriologischen ...
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Die Begriffe Erbsunde und Freiheit stehen in einem Widerspruch. Im Kontext der Aufklarung hat sich dieses Spannungsverhaltnis zusatzlich verscharft. Wird namlich die Autonomie des Einzelnen betont und eingefordert, erscheint die Behauptung einer Erbschuld, die jenseits des eigenen Verantwortungsbereichs liegt, wenig einsichtig. Was vermag angesichts dieser Problematik das klassische Erbsundenkonstrukt heute noch auszudrucken? Wie kann die Theologie auf die neuzeitliche Freiheitsidee reagieren, ohne den soteriologischen Grundgedanken einer universalen Notwendigkeit menschlicher Erlosung zu negieren? Diesen Fragen geht die Quaestio auf den Grund.
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