Im romanisch gepr???gten Rechtskreis Lateinamerikas kommt Personengesellschaften in der Regel eine eigenst???ndige steuerliche Subjektf???higkeit zu. In Deutschland hingegen sind die Gesellschafter einer Personengesellschaft mit ihren anteiligen Eink???nften steuerpflichtig. Im Falle grenz???berschreitend t???tiger Gesellschaften f???hrt dies zu Qualifikationskonflikten bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen. Gegenstand dieser Arbeit ist es, derartige Schwierigkeiten in den Abkommen Deutschlands mit ...
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Im romanisch gepr???gten Rechtskreis Lateinamerikas kommt Personengesellschaften in der Regel eine eigenst???ndige steuerliche Subjektf???higkeit zu. In Deutschland hingegen sind die Gesellschafter einer Personengesellschaft mit ihren anteiligen Eink???nften steuerpflichtig. Im Falle grenz???berschreitend t???tiger Gesellschaften f???hrt dies zu Qualifikationskonflikten bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen. Gegenstand dieser Arbeit ist es, derartige Schwierigkeiten in den Abkommen Deutschlands mit lateinamerikanischen Staaten, namentlich Mexiko und Argentinien sowie Venezuela, Bolivien, Ecuador (Anden-Pakt) und Uruguay, staatenspezifisch aufzuzeigen und L???sungen zuzuf???hren. Dies geschieht unter Ber???cksichtigung abkommensrechtlicher Spezialregelungen und der zum OECD-Musterkommentar ge???u???erten Vorbehalte einzelner Vertragsstaaten. Als weiterf???hrende Option zur ???bereinstimmenden steuerlichen Behandlung von Personengesellschaften wird eine Qualifikationsverkettung mit umfassender Bindungswirkung er???rtert.
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