Dem Adelsnamen haftet auch heute noch der Glanz vergangener Gr??????e an. Vielfach wird die F???hrung einer Adelsbezeichnung als gesellschaftlich f???rderlich und hilfreich f???r das berufliche Fortkommen angesehen. Die Arbeit untersucht die Grundlage dieses sozialen Ph???nomens: das Recht zur F???hrung einer Adelsbezeichnung. Vor dem historischen Hintergrund der Inkorporation des bis 1918 geltenden Adelsnamensrechts in das allgemeine Familiennamensrecht durch Art. 109 Abs. 3 der Weimarer Reichsverfassung werden die ...
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Dem Adelsnamen haftet auch heute noch der Glanz vergangener Gr??????e an. Vielfach wird die F???hrung einer Adelsbezeichnung als gesellschaftlich f???rderlich und hilfreich f???r das berufliche Fortkommen angesehen. Die Arbeit untersucht die Grundlage dieses sozialen Ph???nomens: das Recht zur F???hrung einer Adelsbezeichnung. Vor dem historischen Hintergrund der Inkorporation des bis 1918 geltenden Adelsnamensrechts in das allgemeine Familiennamensrecht durch Art. 109 Abs. 3 der Weimarer Reichsverfassung werden die heutigen Rechtsprobleme der Adelsbezeichnung diskutiert. Entsprechend der Supranationalit???t des fr???heren Adels wird dabei auch die internationale Dimension der Adelsnamen er???rtert. In der heutigen Rechtspraxis betreffen Auslandsf???lle der Adelsbezeichnung neben dem deutschen internationalen Namensrecht und dem Adelsnamensrecht des europ???ischen Auslands namentlich Fragen des Anwendungsbereichs und der Auslegung des im Jahre 1961 neugeschaffenen 3 a N???G.
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