Der seit 1923 bekannte "Unfallmann" hat sich in zahlreichen Neuauflagen zu einem der bedeutendsten Standardwerke der Be- gutachtung entwickelt. In die 11. Auflage wurden wiederum zahlreiche Neuerungen eingearbeitet. So sind in der Gesetz- lichen Unfallversicherung die versicherungsrechtlichen Aspekte der 5 neuen Bundesl{nder ber}cksichtigt, ferner [n- derungen bei den Berufskrankheiten, im Durchgangsarztverfah- ren und in der berufgenossenschaftlichen Heilbehandlung. Die Bedeutung der erworbenen Immunschw{che Aids, ...
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Der seit 1923 bekannte "Unfallmann" hat sich in zahlreichen Neuauflagen zu einem der bedeutendsten Standardwerke der Be- gutachtung entwickelt. In die 11. Auflage wurden wiederum zahlreiche Neuerungen eingearbeitet. So sind in der Gesetz- lichen Unfallversicherung die versicherungsrechtlichen Aspekte der 5 neuen Bundesl{nder ber}cksichtigt, ferner [n- derungen bei den Berufskrankheiten, im Durchgangsarztverfah- ren und in der berufgenossenschaftlichen Heilbehandlung. Die Bedeutung der erworbenen Immunschw{che Aids, insbesondere f}r die Heilberufe, wird aufgezeigt. Im Rahmen der Privaten Unfallversicherung wurden die "Allgemeinen Unfallversiche- rungsbedingungen" (AUB) von 1961 durch die AUB 1988 abgel]st und werden in dieser Neuauflage erstmals gegen}bergestellt. Ebenfalls eingearbeitet wurden aktuelle Erkenntnisse aus dem Gebiet der "H{ndigkeit" und neue Empfehlungen f}r die Begut- achtungvon Unfallfolgen an den oberen Extremit{ten. Im An- hang finden sich s{mtliche Merkbl{tter der Berufskrankheiten sowie MdE-Tabellen auf dem Gebiet der Augenheilkunde, der Hals-Nasen-Ohrenheilkunde und der Kopf- und Halschirurgie in ihrer neuesten Fassung. Trotz der inhaltlichen Erweiterung konnte der Umfang des Buches durch Straffung des Textes bei- behalten werden. Somit ist der "Unfallmann" nach wie vor das handliche Nachschlagewerk f}r den Begutachter von Unfallfol- gen undBerufskrankheiten. Die in }ber einem halben Jahrhun- dert eingebrachten Erfahrungen und Verbesserungen machen den "Unfallmann" unentbehrlich f}r diePraxis des Gutachters.
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