Das neue unionale Datenschutzrecht ist, entgegen mancher Befurchtung, kein law of everything. Vielmehr mussen unterschiedliche Rechtsmaterien ineinandergreifen, um eine sachgerechte Regelungsstruktur im Schnittbereich von Datenschutzrecht und Privatrecht aufzubauen. Philipp Hacker bestimmt das Verhaltnis dieser Rechtsmaterien, insbesondere von DS-GVO und BGB. Denn die Verschrankung unterschiedlicher Technologieformen fordert mehr denn je ein rechtsbereichsubergreifendes Verstandnis von juristischer Dogmatik und ein ...
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Das neue unionale Datenschutzrecht ist, entgegen mancher Befurchtung, kein law of everything. Vielmehr mussen unterschiedliche Rechtsmaterien ineinandergreifen, um eine sachgerechte Regelungsstruktur im Schnittbereich von Datenschutzrecht und Privatrecht aufzubauen. Philipp Hacker bestimmt das Verhaltnis dieser Rechtsmaterien, insbesondere von DS-GVO und BGB. Denn die Verschrankung unterschiedlicher Technologieformen fordert mehr denn je ein rechtsbereichsubergreifendes Verstandnis von juristischer Dogmatik und ein interdisziplinar fundiertes Konzept von Regulierung. Auf Basis des geltenden Rechts entwirft er ein integriertes Marktordnungsrecht fur digitale Austauschverhaltnisse. Die Untersuchung schliesst mit Reformperspektiven, die aufzeigen, wie die informierte Einwilligung durch eine technologische ersetzt werden kann, um eine privatautonome Gestaltung von Rechtsverhaltnissen unter den Bedingungen der digitalen Wirtschaft zu ermoglichen.
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