Dieses historische Buch kann zahlreiche Tippfehler und fehlende Textpassagen aufweisen. Kaufer konnen in der Regel eine kostenlose eingescannte Kopie des originalen Buches vom Verleger herunterladen (ohne Tippfehler). Ohne Indizes. Nicht dargestellt. 1907 edition. Auszug: ... der deutschen Kaiser auf Sicilien geschutzt wird. Alle beiden konnen der ganzen Sachlage entsprechend erst nach 1198 entstanden sein, als Philipp bereits zum deutschen Konig gewahlt und der Papst von der Kaiserin zum Balius eingesetzt war. Sie stimmen ...
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Dieses historische Buch kann zahlreiche Tippfehler und fehlende Textpassagen aufweisen. Kaufer konnen in der Regel eine kostenlose eingescannte Kopie des originalen Buches vom Verleger herunterladen (ohne Tippfehler). Ohne Indizes. Nicht dargestellt. 1907 edition. Auszug: ... der deutschen Kaiser auf Sicilien geschutzt wird. Alle beiden konnen der ganzen Sachlage entsprechend erst nach 1198 entstanden sein, als Philipp bereits zum deutschen Konig gewahlt und der Papst von der Kaiserin zum Balius eingesetzt war. Sie stimmen ferner vollig mit der nach des Kaisers Tod von der Kurie befolgten Politik uberein. Doch ist dies nicht nur bei ihnen allein, sondern bei den ganzen von den Gesta uberlieferten Bestimmungen der Fall. Nach Heinrichs Tode erfolgte in Italien nicht zum wenigsten durch das Papsttum eine nationale Reaktion gegen die bisherige kaiserliche Politik. Das Bestreben der Kurie, speziell Innocenz III., war darauf gerichtet, sich an die Spitze dieser Bewegung zu stellen und die italienischen Staaten wenn nicht zu einem nationalen Staate zu verschmelzein, so doch wenigstens zu einer Art Staatenbund unter papstlicher Leitung zu vereinigen. Nur unter der Vorherrschaft des Papsttums oder im Gegensatz zu diesem war eine Verwirklichung dieses Gedankens moglich. Die von den Papsten erhobene und unter dem Bilde von der Sonne und dem Mond allegorisierte Forderung des papstlichen Supremats uber die weltlichen Staaten liess eine dritte Moglichkeit nicht zu. Damals glaubte Innocenz das Papsttum in der Lage, einen derartigen Gedanken zu verwirklichen. Gehorte doch fast ganz Italien vom Apennin sudwarts rechtlich dem Papste, wenigstens nach der Auffassung von Innocenz. Das mathildische Gut war von Friedrich als Eigentum des Papstes anerkannt. Der Kirchenstaat war zweifellos Eigentum der Kurie, uber Sicilien hatte es die Lehnshoheit inne. Die gleichen Rechte uber Ravenna, Ankona...
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