Die gesetzliche Krankenversicherung ist aufgrund ihrer Konzeption als Vollkaskoversicherung auf die wechselseitigen Verpflichtungen zwischen dem einzelnen Versicherten und der Solidargemeinschaft angewiesen. F???r die unbedingte Einstandspflicht der Versichertengemeinschaft muss der Einzelne seiner Eigenverantwortung gerecht werden, um Leistungsf???lle m???glichst zu vermeiden. Die Arbeit untersucht in zwei Stufen zun???chst die normativen Vorkommen der Solidarit???t und Eigenverantwortung auf ihre Tauglichkeit in der ...
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Die gesetzliche Krankenversicherung ist aufgrund ihrer Konzeption als Vollkaskoversicherung auf die wechselseitigen Verpflichtungen zwischen dem einzelnen Versicherten und der Solidargemeinschaft angewiesen. F???r die unbedingte Einstandspflicht der Versichertengemeinschaft muss der Einzelne seiner Eigenverantwortung gerecht werden, um Leistungsf???lle m???glichst zu vermeiden. Die Arbeit untersucht in zwei Stufen zun???chst die normativen Vorkommen der Solidarit???t und Eigenverantwortung auf ihre Tauglichkeit in der Verhaltenssteuerung. Zweitens wird beispielhaft f???r vier moralische Risiken erarbeitet, ob und unter welchen Voraussetzungen von dem Regress nach ??? 52 SGB V Gebrauch gemacht werden kann. Im Ergebnis wird dies nur f???r die Krankheitszuziehung durch Aus???bung von Risikosportarten bejaht.
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