In der Zeit um 1800 brachte die Befreiung des Individuums enorme Veranderungen in allen Bereichen des sozialen Lebens. Die neu gewonnene Freiheit galt es rechtlich zu organisieren. Dies betraf in besonderem Mass das von standischen Bindungen dominierte Arbeitsleben. Es entstand ein Rechtssystem, das nicht mehr vom Nebeneinander unterschiedlicher Ordnungen gepragt, sondern nach gleichmassigen Prinzipien aufgebaut war. Man erhob die gleiche rechtliche Freiheit zum zentralen Grundprinzip. Das Recht der Arbeit regelte zudem ...
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In der Zeit um 1800 brachte die Befreiung des Individuums enorme Veranderungen in allen Bereichen des sozialen Lebens. Die neu gewonnene Freiheit galt es rechtlich zu organisieren. Dies betraf in besonderem Mass das von standischen Bindungen dominierte Arbeitsleben. Es entstand ein Rechtssystem, das nicht mehr vom Nebeneinander unterschiedlicher Ordnungen gepragt, sondern nach gleichmassigen Prinzipien aufgebaut war. Man erhob die gleiche rechtliche Freiheit zum zentralen Grundprinzip. Das Recht der Arbeit regelte zudem schon immer sozial Problematisches, so dass auch der Frage eines Ubergang zu einem Prinzip 'sozial' nachzugehen ist. Die Studie verfolgt die Entwicklung der neuen Privatrechtsprinzipien, indem sie den Rechtsreflex auf der Ebene des Gesindewesens als einem besonders prekaren Element des Arbeitslebens untersucht, d.h. das Gesinderecht auf Prinzipiendurchfuhrung und -bruche pruft. Der Ansatz, die Dienstbotengeschichte als "Exempel fur die wichtigsten Entwicklungslinien von Wirtschaft und Gesellschaft im 19. Jahrhundert" (Toni Pierenkemper) zu begreifen, wird so rechtshistorisch aufgegriffen. Als Exempel dient der Modellfall Preussen mit seiner evolutionaren Entwicklung. Vergleiche mit anderen Ordnungen, so den revolutionaren Umbruchen in Frankfurt, scharfen das Bild. Das Gesindewesen des 19. Jahrhunderts war kein blosser Anachronismus, sondern stand paradigmatisch fur die dynamischen privatrechtlichen Entwicklungen und Probleme der Zeit. Es zeigt die muhsame Transformation eines vormodernen Berufsstandes mit besonders starken Privatrechtsbindungen. Der Vergleich mit dem gewerblichen Arbeitsrecht offenbart viel Paralleles, besonders in den offentlich-rechtlichen Eingriffen, aber auch Besonderes durch den Faktor Haus und Familie.
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