"Schauen wir uns die Ergebnisse der Sanktionsforschung an, wie sie uns Jehle, Heinz und Sutterer 2003 in einer umfassenden Studie (...) vorgelegt haben, so ist zu konstatieren, dass der Jugendstrafvollzug die h???chste R???ckfallquote aufweist. So werden nach einer verb??????ten Jugendstrafe 78 Prozent der Entlassenen erneut r???ckf???llig und 45 Prozent kehren gar wieder in den Strafvollzug zur???ck"(Nickolai 2014: 5). Mit diesen S???tzen schloss ich meine letzte Seminararbeit ab, die sich mit den positiven und negativen ...
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"Schauen wir uns die Ergebnisse der Sanktionsforschung an, wie sie uns Jehle, Heinz und Sutterer 2003 in einer umfassenden Studie (...) vorgelegt haben, so ist zu konstatieren, dass der Jugendstrafvollzug die h???chste R???ckfallquote aufweist. So werden nach einer verb??????ten Jugendstrafe 78 Prozent der Entlassenen erneut r???ckf???llig und 45 Prozent kehren gar wieder in den Strafvollzug zur???ck"(Nickolai 2014: 5). Mit diesen S???tzen schloss ich meine letzte Seminararbeit ab, die sich mit den positiven und negativen Einfl???ssen des Jugendstrafvollzugs auf die Sozialisation der m???nnlichen Adoleszenten besch???ftigte. Die vorliegende Seminararbeit kann mit ihrem Themenschwerpunkt der Gemeinwesenarbeit (GWA) hervorragend an diese letzte Arbeit ankn???pfen, da in dieser die negativen Strukturen des Strafvollzugs als Hauptproblematik herausgearbeitet wurden. Die Notwendigkeit eines gemeinwesenorientierten Ansatzes, der die Komplexit???t eines Systems ganzheitlich wahrnimmt, mit Hilfe von Partizipation und kooperativer Arbeit Strukturen in ihrem Kern modifizieren kann, wurde in der letzten Arbeit deutlich und erlangt erneut Evidenz, wenn wir die Ziele des Strafvollzugs in den Blick nehmen: "Im Vollzug der Jugendstrafe sollen die jungen Gefangenen dazu erzogen werden, in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu f???hren", besagt ??? 1 JVollzGB und demonstriert damit den mit der Altersklasse der 14 bis 21-j???hrigen verbundenen Erziehungsauftrag. Ziel des Strafvollzugs ist laut ??? 2 JVollzGB I, dass dieser insbesondere dem Schutz der Bev???lkerung dient, als er auch "einen Beitrag f???r die Eingliederung der Gefangenen in die Gesellschaft, die innere Sicherheit und den Rechtsfrieden [zu] leisten" hat. Welch triviale Paradoxie sich dahinter verbirgt, wird deutlich, wenn wir die Ziele gegen???berstellen: Einerseits soll der Gefangene isoliert und separiert von der Gesellschaft untergebracht sein, andererseits soll er parallel dazu in eben diese Gesellschaft eingegliedert werden. Dieser Konflik
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