Carl Joseph Anton Mittermaier (1787-1867) hat das Strafprozessrecht und seine Entwicklung zwischen 1809 und 1866 in zahllosen Beitragen behandelt. Sie decken den gesamten Zeitraum ab, der fur die Entstehung des reformierten Strafprozesses relevant ist und erfassen den Strafprozess in all seinen Details. Mittermaier mass der "Erfahrung" und den neuen Disziplinen der Gerichtsmedizin, Strafrechtsvergleichung, Kriminalpolitik und Gefangniskunde weitaus grossere Bedeutung zu als der vormaligen strafrechtlichen Leitwissenschaft, ...
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Carl Joseph Anton Mittermaier (1787-1867) hat das Strafprozessrecht und seine Entwicklung zwischen 1809 und 1866 in zahllosen Beitragen behandelt. Sie decken den gesamten Zeitraum ab, der fur die Entstehung des reformierten Strafprozesses relevant ist und erfassen den Strafprozess in all seinen Details. Mittermaier mass der "Erfahrung" und den neuen Disziplinen der Gerichtsmedizin, Strafrechtsvergleichung, Kriminalpolitik und Gefangniskunde weitaus grossere Bedeutung zu als der vormaligen strafrechtlichen Leitwissenschaft, der Philosophie. Unbestritten ist die Rolle, die Mittermaier als Vermittler von Kenntnissen uber das fur den Reformprozess als Regelungsmuster bedeutsame auslandische (Strafprozess-)Recht wahrgenommen hat. Seine Bedeutung als Strafprozessrechtsdogmatiker wird dagegen durchaus kritisch gesehen. Die Beitrage des vorliegenden Bandes gehen der Frage nach, ob und inwieweit die strafprozessualen Arbeiten Mittermaiers aus heutiger Sicht bleibenden Stellenwert haben.
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