Es besteht de lege lata kein allgemein anerkanntes Anlegerleitbild im deutschen und EU-Kapitalmarktrecht. Dennoch orientieren sich Rechtsprechung und Gesetzgebung am mikro???konomischen Modellbild des homo oeconomicus . De lege ferenda bedarf es eines definierten, modernen Anlegerleitbildes.
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Es besteht de lege lata kein allgemein anerkanntes Anlegerleitbild im deutschen und EU-Kapitalmarktrecht. Dennoch orientieren sich Rechtsprechung und Gesetzgebung am mikro???konomischen Modellbild des homo oeconomicus . De lege ferenda bedarf es eines definierten, modernen Anlegerleitbildes.
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