Absurde Vertrage sind Vertrage uber offensichtlich unmogliche Leistungen. Sie zeichnen sich durch ein gewisses Mass an Lacherlichkeit sowie die Nutzlosigkeit der Leistungshandlung fur den erhofften Leistungserfolg aus. Betroffen sind neben esoterischen und ubersinnlichen Leistungen vor allem Heilbehandlungen, die Erkenntnissen der Medizin offenkundig widersprechen. Ungewohnliche Leistungsversprechen wie die Aktivierung positiver Energien oder wissenschaftlich nicht nachweisbare Wirkstoffe erfordern eine neuartige, ...
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Absurde Vertrage sind Vertrage uber offensichtlich unmogliche Leistungen. Sie zeichnen sich durch ein gewisses Mass an Lacherlichkeit sowie die Nutzlosigkeit der Leistungshandlung fur den erhofften Leistungserfolg aus. Betroffen sind neben esoterischen und ubersinnlichen Leistungen vor allem Heilbehandlungen, die Erkenntnissen der Medizin offenkundig widersprechen. Ungewohnliche Leistungsversprechen wie die Aktivierung positiver Energien oder wissenschaftlich nicht nachweisbare Wirkstoffe erfordern eine neuartige, tiefgehende Abmessung der Reichweite und Anwendbarkeit des 275 Abs. 1 BGB unter Einbeziehung der Wissenschaftstheorie. Uber die Rechtswissenschaft hinaus reicht die gesellschaftliche Frage, welche Toleranz Leistungsangebote geniessen sollten, die auf eigenwilligen Weltanschauungen beruhen und teilweise direkt mit wissenschaftlichen Erkenntnissen kollidieren. Diese und andere Faktoren, wie etwa der Placebo-Effekt, die Wurde der Rechtsordnung oder der vermeintliche Kauf einer realen Chance, sind in der rechtsfortbildenden Losung wertungsmassig zu berucksichtigen.
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