Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 14, Universit�t Leipzig, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 03.07.2016 trat in allen EU-Mitgliedsstaaten die Marktmissbrauchsverordnung (Market Abuse Regulation, MAR) in Kraft. Diese bedarf als EU-Verordnung keines Umsetzungsaktes in innerstaatliches Recht und wirkt daher schon selbst unmittelbar, vgl. Art. 288 Abs. 2 AEUV. Bestandteil der MAR sind dabei Regelungen, welche Mitteilungs- und ...
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Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 14, Universit�t Leipzig, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 03.07.2016 trat in allen EU-Mitgliedsstaaten die Marktmissbrauchsverordnung (Market Abuse Regulation, MAR) in Kraft. Diese bedarf als EU-Verordnung keines Umsetzungsaktes in innerstaatliches Recht und wirkt daher schon selbst unmittelbar, vgl. Art. 288 Abs. 2 AEUV. Bestandteil der MAR sind dabei Regelungen, welche Mitteilungs- und Ver�ffentlichungspflichten f�r bestimmte Eigengesch�fte von Personen, die F�hrungsaufgaben wahrnehmen sowie f�r Personen, die in enger Beziehung zu ihnen stehen - sogenannte Directors' Dealings -, statuieren. Diese Art von Gesch�ften war bis dato Bestandteil von � 15a WpHG a.F., welcher mit Inkrafttreten der MAR obsolet wurde. Die wesentlichen Regelungen zu Directors' Dealings bzw. nun "Managers Transactions" finden sich in Art. 19 MAR. Der Rechtsanwender wird sich in Zukunft auf einen neuen Rechtsrahmen einstellen m�ssen. Mitteilungspflichten f�r Gesch�fte von F�hrungspersonen eines Emittenten werden sich dabei zuk�nftig aus der MAR und der in Folge dieser Vorschrift erlassenen Delegierten Verordnung und Durchf�hrungsverordnung der Europ�ischen Kommission ergeben. Handlungsbedarf besteht in der Praxis dabei nicht nur f�r Emittenten mit Zugang zum regulierten Markt, sondern auch f�r Freiverkehrsemittenten und ihre F�hrungspersonen. Diese Arbeit verfolgt dabei das Ziel, die nun bestehende Rechtslage zu analysieren und in einen Vergleich zur bisherigen Rechtslage zu setzen. Dabei wird zun�chst der Rechtsrahmen der Directors' Dealings Vorschriften untersucht (II.), auf die Regelungsziele n�her eingegangen (III.), der pers�nliche und sachliche Anwendungsbereich bestimmt (IV.) und anschlie�end ein inhaltlicher Vergleich der Vorschriften vorgenommen (V. - VIII.). Inzident sollen die sich aus der Anwendung des neuen Marktmissbrauchsrechts ergebenden
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