Die neue Erkenntnislehre der Reformatoren fuhrte zu einem gewandelten Methodenverstandnis gerade auch der Rechtswissenschaft. Daraus gingen eine neue Rechtsquellenlehre sowie eine gewandelte Gesetzeslehre hervor. Die Lehre der Reformatoren zielte auf ein neues Staatsverstandnis, das an die Stelle des Papstes als Stellvertreter Christi den Herrscher setzte, der eine gottgewollte Ordnung gewahrleisten sollte. In dieser sollte jeder Einzelne den Freiraum haben, sich im Glauben zu bewahren. Die neue Erkenntnislehre wirkte sich ...
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Die neue Erkenntnislehre der Reformatoren fuhrte zu einem gewandelten Methodenverstandnis gerade auch der Rechtswissenschaft. Daraus gingen eine neue Rechtsquellenlehre sowie eine gewandelte Gesetzeslehre hervor. Die Lehre der Reformatoren zielte auf ein neues Staatsverstandnis, das an die Stelle des Papstes als Stellvertreter Christi den Herrscher setzte, der eine gottgewollte Ordnung gewahrleisten sollte. In dieser sollte jeder Einzelne den Freiraum haben, sich im Glauben zu bewahren. Die neue Erkenntnislehre wirkte sich auf alle Bereiche der Rechtsordnung aus. Im Strafrecht betonte es die Aufgabe des Schwertes, aber auch die Chance auf Besserung des Einzelnen. Im Zivilrecht wurden die neuen ethischen Auffassungen ubernommen und auf okonomische Herausforderungen reagiert. Die konfessionelle Spaltung erfasste auch das Recht und verschliff sich erst allmahlich im 18. Jahrhundert.
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