Burkhart Kienast befasst sich in seiner letzten, erst post mortem gedruckten Monografie mit einem besonders interessanten Kapitel der altorientalischen Rechtsgeschichte: dem altassyrischen Eherecht. Kaufleute aus Assur betrieben im ersten Viertel des 2. Jahrtausends v.Chr. einen lukrativen Karawanenhandel mit Anatolien, der oft mit langer Abwesenheit mit der Heimatstadt verbunden war. Dies konnte zu Problemen im Eheleben der Assyrer, aber auch der Anatolier fuhren, z.B. wenn zusatzlich zu einer in Assur verbliebenen Ehefrau ...
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Burkhart Kienast befasst sich in seiner letzten, erst post mortem gedruckten Monografie mit einem besonders interessanten Kapitel der altorientalischen Rechtsgeschichte: dem altassyrischen Eherecht. Kaufleute aus Assur betrieben im ersten Viertel des 2. Jahrtausends v.Chr. einen lukrativen Karawanenhandel mit Anatolien, der oft mit langer Abwesenheit mit der Heimatstadt verbunden war. Dies konnte zu Problemen im Eheleben der Assyrer, aber auch der Anatolier fuhren, z.B. wenn zusatzlich zu einer in Assur verbliebenen Ehefrau eine Anatolierin als Zweitfrau (amtum), durchaus auch auf Zeit, geheiratet werden sollte. Die Verschiedenheit der beteiligten Ethnien schlagt sich in den Formularen der eherechtlichen Urkunden auf unterschiedliche Weise und in besonderen Rechtsklauseln nieder, so beispielsweise Reiseklauseln oder Absprachen fur Scheidung und Verbleib von Kindern bei der Ruckkehr des Kaufmanns nach Assur. Kienasts Buch beschreibt zunachst die Urkundenform, untersucht die Rolle der beteiligten Personen (Zeugen, Brauteltern etc.), geht dann den in den Texten bezeugten Klauseln nach und stellt schliesslich die einschlagigen Keilschrifttexte in Umschrift und kommentierter Ubersetzung zusammen. Anders als in Babylonien ist fur die altassyrische Zeit weder aus Assur noch aus Anatolien ein Gesetzbuch bekannt - die zusammengestellten Urkunden sind also unsere einzige Quelle zur Kenntnis des Altassyrischen und auch des altkleinasiatischen Rechts.
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